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AGB Fitnessstudio

Allgemein Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vitality Lounge GmbH & Co. KG

Geltungsbereich der AGB

Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen der Vitality Lounge GmbH & Co. KG und ihren Mitgliedern. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Vitality Lounge GmbH abgeschlossenen Mitgliedervertrages zur Nutzung des von der Vitality Lounge GmbH & Co. KG betriebenen Fitnessstudios berechtigt sind.

1. VERTRAGSABSCHLUSS

1.1 Vertragsabschluss im Studio

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt in der Vitality Lounge durch Unterschrift des Mitglieds oder durch das Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ oder „Abschließen“ zustande.

1.2 Online-Vertragsabschluss

Bei einem Vertragsabschluss über die Vitality Lounge Website stellt das Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig Vertrag abschließen“ ein verbindliches Angebot des zukünftigen Mitgliedes auf Abschluss eines Vertrages dar. Die Annahme des Angebots und der damit verbundene Vertragsabschluss erfolgt durch die Vitality Lounge GmbH & Co. KG durch Bestätigung via E-Mail. Die Vitality Lounge speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente per E-Mail an das Mitglied.

Die Vitality Lounge GmbH & Co. KG ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedvertrag des Mitglieds mit der Vitality Lounge GmbH & Co. KG aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die Vitality Lounge gekündigt wurde. Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen. Folgen des Widerrufs sind aus dem Punkt 12.1. zu entnehmen.

1.3 Mitgliedsvertrag für Jugendliche

Eine Mitgliedsberechtigung haben Personen nach der Vollendung des 16. Lebensjahres. Jugendliche können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen. Allen Mitgliedern ab 16 Jahren ist nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten das Trainieren ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.

1.4 MITGLIEDSARMBAND

Das Mitglied erhält ab einem Vertragsabschluss bzw. einem Online-Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch ein Mitgliedsarmband, das den Zutritt zu der Vitality Lounge ermöglicht. Die Armbandübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios. Der Zugang zum Studio erfordert ein Mitgliedsarmband. Der Zutritt erfolgt nur unter Vorlage und Beisichführen des Mitgliedsarmbandes. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Mitgliederarmbandes zu sorgen. Einen Verlust des Mitgliederarmbandes hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Mitgliederarmbandes gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit. Der Erwerb eines neuen Armbandes erfolgt über eine Gebühr. Für die personenbezogene Zuordnung des Armbandes, auf die Vertragsnehmende Person, ist ein Foto für den Mitgliederaccount notwendig.

1.5. Mitgliedschaftsübertragung

Die Mitgliedschaft ist nicht an andere Personen übertragbar.

2. NUTZUNG DES STUDIOS

2.1 ZUSATZLEISTUNGEN

Das Mitglied ist zum Besuch der Vitality Lounge GmbH & Co. KG und des im Vertrag gewählten Leistungspaketes, innerhalb der Öffnungszeiten, berechtigt.

2.2 Kostenpflichtige Zusatzleistungen

Zum Basic Tarif können optional: Kurse, Sauna, individuelles Coaching wie Personaltraining, Getränke Abo, Handtuchverleih, Skillcourt, Laufanalysen, Mietspind, Wäscheservice, Golfsimulator, Padel-Tennis gebucht werden.

EMS Zusatztraining, wird über einen separaten EMS-Vertrag und Mietvertrag vereinbart.

Zusatzpakete zur Basic Mitgliedschaft werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, sind monatlich kündbar und haben eine Kündigungsfrist von 1 Monat zu jedem Monatsletzten.

3. PFLICHTEN DER MITGLIEDER

Das Mitglied ist verpflichtet, der Vitality Lounge GmbH & Co. KG bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse für die Kommunikation zur Verfügung zu stellen. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der Vitality Lounge GmbH & Co. KG (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

3.1 Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der Vitality Lounge GmbH & Co. KG unverzüglich mitzuteilen. Dieses kann auch selbstständig über das Clubportal geändert werden.

3.2 Verbot der Weitergabe des Mitgliederarmbandes

Das Zutrittsmedium darf ausschließlich vom Mitglied persönlich verwendet und nicht an dritte verliehen werden

4. BEITRÄGE

Das Mitglied hat folgende Zahlungen zu leisten: Eine Einmalzahlung für das „Aufnahme-/Leistungspaket“: Dieses beinhaltet die Verwaltungsgebühr, Erstberatung, das Vitality Lounge Armband. Diese Einmalzahlung wird bei Zustandekommen des Vertrags fällig. Die monatliche Trainingsgebühr ist erstmalig zum vereinbarten Zahlungsbeginn fällig, in den Folgemonaten zum Ersten oder Mitte eines jeden Monats. Die jährliche Verwaltungsgebühr ist erstmals zum vereinbarten Zahlungsbeginn fällig, in der Folge jährlich.

4.1. Preisanpassungsrecht

Bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer, ist die Vitality Lounge GmbH & Co. KG dazu berechtigt den monatlichen Beitrag anzupassen. Die Vitality Lounge GmbH & Co. KG ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, den monatlichen Beitrag anzupassen, in diesem Fall hat das Mitglied ein Recht auf Kündigung zum Monatsletzten des Monats der Beitragsanpassung.

5. VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG & VERLÄNGERU

5.1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

5.2. Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten des Folgemonats, schriftlich einlangend, gekündigt werden.

5.3. Beiden Vertragsteilen steht es frei, das Vertragsverhältnis innerhalb der ersten 14 Tage ab Vertragsabschluss, ohne Angabe von Gründen schriftlich aufzulösen. Diese Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft, ab diesem Tag können die Leistungen des Clubs nicht mehr genutzt werden.

5.4. Gesetzliche Ansprüche wie insbesondere das Rücktrittsrecht für Verbraucher nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz gelten in jedem Fall. Verbraucher haben demnach bei ausschließlich im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Verträgen (über Telefon, Fax oder Online) das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (Verbraucher-, Rücktritts- oder Widerrufsrecht). Die Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

5.5 Vorzeitige Vertragsauflösung

Die Vitality Lounge GmbH & Co. KG kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere: Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung; Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied im Studio; Schuldhafte Verursachung von Personen und/oder Sachschäden im Studio; Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie groben Verstößen gegen die Hausordnung. Unberechtigte Missachtung von Weisungen des Studiopersonals.

6.Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen. Das Mitglied wird der Vitality Lounge GmbH & Co. KG hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

7. Zahlungsverzug

7.1 Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Vitality Lounge GmbH & Co. KG sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

7.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Vitality Lounge GmbH & Co. KG berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Vitality Lounge GmbH & Co. KG berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

8. Stilllegung des Vertrages

8.1. Weist das Mitglied mittels ärztlicher Bestätigung nach, dass es aus Krankheitsgründen, Verletzung, etc. mindestens 4 Wochen an der Inanspruchnahme der Leistungen des Studios gehindert ist, wird der Vertrag für die Dauer der Hinderung, die im ärztlichen Attest anzugeben ist, stillgelegt. Die Stilllegung verlängert die Kündigungsfrist gemäß Punkt 5.2. entsprechend. Die o.g. ärztliche Bestätigung ist unmittelbar beizubringen.

9.Aufklärung

9.1 Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von der Vitality Lounge GmbH & Co. KG weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist.

9.2. Das Mitglied bestätigt, gesund und in der Lage zu sein, ein frei gewähltes Training zu absolvieren.

9.3. Das Mitglied wurde von Vitality Lounge GmbH & Co. KG darüber aufgeklärt, dass im monatlichen Basic Beitrag keine Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist und das Mitglied eigenständig an den Geräten trainiert bzw. die Bedienung dieser Geräte bekannt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss vom Mitglied ein zusätzliches Einweisungstraining gebucht werden.

10. Haftung

10.1 Die Vitality Lounge GmbH & Co. KG haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung gegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Vitality Lounge GmbH & Co. KG, deren gesetzliche Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von der Vitality Lounge GmbH & Co. KG zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der Einrichtung. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Vitality Lounge zu bringen; von Seiten der Vitality Lounge GmbH & Co. KG werden keinerlei Bewachung- oder Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Vitality Lounge GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten Spint begründet keinerlei Pflicht von Vitality Lounge GmbH & Co. KG in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

10.2 Das Parken und halten auf dem Parkplatz geschieht auf eigene Gefahr.

11. Kameraüberwachung

11.1. Zweck der Kameraüberwachung
Zum Schutz unserer Mitglieder, Mitarbeiter und des Eigentums in unserem Fitnessstudio setzen wir Kameraüberwachungssysteme ein. Diese Systeme sind an strategisch wichtigen Punkten innerhalb der Räumlichkeiten installiert, um potenzielle Gefahren zu minimieren und die Sicherheit zu erhöhen.

11.2. Einsatzbereiche
Die Kameraüberwachung erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:
Vandalismusprävention, Diebstahlprävention, Einbruchprävention, Kontrolle Zutritt unbefugter Personen

11.3. Speicherung der Aufnahmen
Im Falle der Aufzeichnung werden die Daten maximal 48 Stunden gespeichert. Eine längere Speicherdauer erfolgt nur, sofern dies zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen oder zur Verfolgung von Straftaten im konkreten Einzelfall erforderlich ist. Eine Datenübermittlung an Dritte (z. B Polizei) findet nur dann statt, wenn dies zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.

11.4. Zugriff auf die Aufnahmen
Die Aufnahmen werden nur von autorisiertem Personal eingesehen und sind nicht für Dritte zugänglich, es sei denn, dies ist zur Aufklärung eines Vorfalls erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

11.5. Einwilligung
Mit dem Betreten unserer Räumlichkeiten erklären Sie sich mit der Kameraüberwachung einverstanden. Hinweisschilder weisen vor Betreten auf die Kameras hin und geben Information zu der Datenverarbeitung im Sinne des Art. 13 DSGVO. Sollten Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, unsere Räumlichkeiten nicht zu betreten.

12. Datenschutz

Es wird in diesem Zusammenhang auf die Vitality Lounge GmbH & Co. KG verwiesen; diese liegt diesem Mitgliedschaftsvertrag bei.

13. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie den Fitnessstudiovertrag geschlossen haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Adresse, E-Mail, Telefonnummer) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

13.1 Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Vertragsleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

13.2 Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: per Post: Vitality Lounge GmbH & Co. KG, Zum Strothebach 22, 33175 Bad Lippspringe oder per E-Mail: info@vitality-lounge.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Mitgliedschaft im Fitnessstudio

unterschrieben am ________________________________________________

Name des Verbrauchers____________________________________________

Anschrift des Verbrauchers_________________________________________

Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier)________________________________________

Ort, Datum ________________________________________________________

14. SCHLUSSBESTIMMUNG

14.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die Vitality Lounge GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

14.2 Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn die Vitality Lounge GmbH & Co. KG das Mitglied auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied Gelegenheit geben wird, den Änderungen innerhalt einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied, ist die Vitality Lounge GmbH & Co. KG berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.

14.3 Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Vitality Lounge GmbH & Co. KG. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die Vitality Lounge GmbH & Co. KG auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.

14.4 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen rechtungültig werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.